Treppenhausreinigung für Hausverwaltungen, WEG und Eigentümer

Treppen, Podeste, Geländer, Briefkastenanlage und Kellergang – im festen Turnus, vom selben Team, mit dokumentierten Einsätzen. Damit im Haus Ruhe herrscht und die Betriebskostenabrechnung sauber bleibt.

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Schriftlicher Festpreisvor dem ersten Handgriff
Entsorgungsnachweisauf Wunsch für jede Räumung
Rückmeldung am selben TagMo–Sa 7–19 Uhr
Treppenhausreinigung

Der häufigste Streitpunkt im Mehrfamilienhaus – und der am leichtesten zu lösende

Kaum ein Thema erzeugt in Mehrfamilienhäusern so viel Ärger wie der Putzplan. Entweder hält sich jemand nicht daran, oder es ist unklar, wer den Keller macht, oder die Partei im Erdgeschoss findet, dass sie für die vierte Etage nicht zuständig ist. Ein Reinigungsdienst löst das Problem in einem Schritt – und die Kosten sind als Betriebskosten grundsätzlich auf die Mieter umlagefähig, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Was wir dafür brauchen, ist Klarheit über den Umfang. Deshalb legen wir vor dem ersten Einsatz schriftlich fest, welche Flächen dazugehören: Treppenläufe und Podeste, Handläufe und Geländer, Haustür und Windfang, Briefkastenanlage, Aufzugskabine, Kellerflur, Waschküche, Fahrradraum, Fenster im Treppenhaus und der Bereich rund um die Mülltonnen.

Jeder Einsatz wird dokumentiert. Auf Wunsch hängen wir eine Nachweisliste im Hausflur aus, in die das Datum eingetragen wird – das beruhigt Mieter, die sonst gern behaupten, es sei wochenlang niemand da gewesen.

Reinigungskraft wischt das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses
Stufen, Podeste, Geländer, Fenster und Kellergang – der Umfang steht schriftlich fest.

Mehrere Objekte, eine Rechnung

Hausverwaltungen bekommen bei uns eine Sammelrechnung mit Aufschlüsselung je Objekt und Wirtschaftseinheit – so lässt sich das direkt in die Betriebskostenabrechnung übernehmen.

Leistungsumfang

Was wir im Treppenhaus machen

Treppen und Podeste

Kehren, feucht wischen, Ecken und Kanten mit der Hand. Bei Steinböden mit auf den Belag abgestimmtem Reiniger.

Geländer und Handläufe

Feucht abwischen, bei Bedarf desinfizieren. Auch Streben und Zwischenräume, die beim schnellen Durchwischen liegen bleiben.

Eingangsbereich und Briefkästen

Haustür, Klingelanlage, Windfang, Fußmatte, Briefkastenanlage außen und die Ablage für unadressierte Werbung.

Aufzug

Kabinenboden, Spiegel, Bedienelemente und Türlaufschienen – die Schienen sind der Punkt, den fast alle vergessen.

Keller und Nebenräume

Kellerflure, Waschküche, Trockenraum und Fahrradkeller nach vereinbartem Turnus, meist monatlich.

Mülltonnenbereich

Standplatz kehren, Tonnen an- und abstellen zum Abfuhrtermin, auf Wunsch Reinigung der Tonnen selbst.

Wie oft muss ein Treppenhaus gereinigt werden?

Eine gesetzliche Frequenz gibt es nicht. Üblich und praxiserprobt sind: bei bis zu sechs Parteien alle 14 Tage, ab sechs Parteien wöchentlich, bei Häusern mit Gewerbeeinheiten, Publikumsverkehr oder Aufzug zweimal pro Woche. Im Winter kommt der Bereich vor der Haustür häufiger dran, weil Streusalz und Nässe hereingetragen werden. Fenster im Treppenhaus werden üblicherweise zwei- bis viermal im Jahr gereinigt, Keller monatlich.

Ist die Treppenhausreinigung umlagefähig?

Ja, die Kosten für die Gebäudereinigung gehören zu den Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung und können auf Mieter umgelegt werden, sofern der Mietvertrag eine entsprechende Regelung enthält. Wichtig ist eine nachvollziehbare Rechnung mit Angabe des Objekts, des Zeitraums und des Leistungsumfangs – genau so stellen wir sie aus. Für die juristische Bewertung Ihres konkreten Mietvertrags fragen Sie bitte einen Anwalt oder Ihren Verwalterverband; wir liefern die Unterlagen, nicht die Rechtsberatung.

Winterdienst und Zusatzleistungen

Die Räum- und Streupflicht liegt beim Eigentümer und wird häufig auf Mieter übertragen – funktioniert in der Praxis aber selten zuverlässig. Wir übernehmen den Winterdienst für die Objekte, die wir ohnehin betreuen: räumen und streuen zu den ortsüblichen Zeiten, mit dokumentierten Einsätzen. Das ist im Haftungsfall entscheidend, weil Sie nachweisen müssen, dass geräumt wurde. Ebenfalls möglich: Pflege der Außenanlagen, Rasenschnitt und Heckenschnitt in derselben Tour.

Objektwechsel – auch mitten im Jahr

Wenn der bisherige Dienstleister nicht liefert, muss der Wechsel nicht bis zum Jahreswechsel warten. Wir übernehmen Objekte kurzfristig, gehen sie einmal gründlich durch (Startreinigung) und steigen danach in den vereinbarten Turnus ein. Die Startreinigung berechnen wir separat, weil sie erfahrungsgemäß deutlich aufwendiger ist als ein normaler Einsatz.

Preise

Was Treppenhausreinigung kostet

Was den Preis bestimmt
FaktorWirkung auf den PreisHinweis
Anzahl Etagen und Stufenwichtigster Einzelfaktorwird bei der Besichtigung gezählt
Turnushöhere Frequenz, geringerer Einzelpreiswöchentlich meist günstiger je Einsatz
BodenbelagNaturstein aufwendiger als Fliesebeeinflusst Mittel und Zeit
ZusatzflächenKeller, Waschküche, Fahrradraummeist im Monatsturnus
Aufzug vorhandenKabine und Schienen zusätzlichkleiner Aufschlag
Winterdienstsaisonale PauschaleNovember bis März

Wir rechnen entweder pro Einsatz oder als Monatspauschale ab – je nachdem, was für Ihre Betriebskostenabrechnung praktischer ist.

Ablauf

So übernehmen wir ein Objekt

Begehung

Wir zählen Stufen, erfassen Flächen und Nebenräume und klären den Zugang.

Angebot mit Leistungsliste

Sie sehen genau, welche Fläche in welchem Turnus gereinigt wird – und was es kostet.

Startreinigung

Einmalig gründlich, damit alle folgenden Einsätze auf einem sauberen Stand aufsetzen.

Fester Turnus mit Nachweis

Dokumentierte Einsätze, auf Wunsch mit Aushang im Hausflur.

Für Verwaltungen

Was Hausverwaltungen bei uns bekommen

Wir betreuen mehrere Objekte für dieselben Verwaltungen. Das sind die Punkte, auf die es dabei ankommt:

  • Ein fester Ansprechpartner für alle Objekte
  • Sammelrechnung, aufgeschlüsselt je Wirtschaftseinheit
  • Dokumentierte Einsätze für die Betriebskostenabrechnung
  • Kurzfristige Übernahme bei Dienstleisterwechsel
  • Winterdienst mit Nachweis in derselben Hand
  • Sonderreinigungen nach Mieterwechsel oder Wasserschaden
  • Erreichbarkeit auch samstags
  • Fotodokumentation nach Sonderreinigungen

Objektliste schicken

Gründliche Reinigung von Dunstabzug und Küchenoberschränken
Sonderreinigung nach Mieterwechsel: genau die Stellen, an denen sonst die Kaution hängt.
Einsatzgebiet

In diesen Städten sind wir regelmäßig unterwegs

Kurze Anfahrt heißt schnellere Termine und niedrigere Kosten für Sie. Klicken Sie Ihre Stadt an – dort steht, was wir dort konkret machen.

Ebenfalls im Einsatzgebiet ohne Aufpreis: Datteln, Waltrop, Castrop-Rauxel, Oer-Erkenschwick, Dorsten und Gladbeck. Weiter entfernt? Fragen Sie trotzdem – bei größeren Aufträgen kommen wir auch dorthin.

FAQ

Fragen zur Treppenhausreinigung

Können die Kosten auf die Mieter umgelegt werden?

Kosten der Gebäudereinigung zählen zu den Betriebskosten und sind grundsätzlich umlagefähig, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Wir stellen die Rechnung objektbezogen und mit Leistungszeitraum aus, damit sie in die Abrechnung übernommen werden kann.

Übernehmen Sie auch den Winterdienst?

Ja, für Objekte, die wir ohnehin betreuen. Wir räumen und streuen zu den ortsüblichen Zeiten und dokumentieren jeden Einsatz – das ist im Haftungsfall der entscheidende Punkt.

Was passiert, wenn Mieter sich beschweren?

Dann rufen Sie an und wir gehen der Sache nach. Wenn wirklich etwas nicht gemacht wurde, arbeiten wir nach, ohne dass Sie diskutieren müssen. Die dokumentierten Einsätze helfen dabei, Beschwerden einzuordnen, die sich auf Erinnerung stützen.

Wie schnell können Sie ein Objekt übernehmen?

In der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen nach der Begehung. Bei Ausfall des bisherigen Dienstleisters versuchen wir es schneller – sagen Sie uns einfach die Frist.

Reinigen Sie auch Fenster im Treppenhaus?

Ja, üblicherweise zwei- bis viermal jährlich im Rahmen des Vertrags. Bei hohen Treppenhausfenstern arbeiten wir mit Teleskop-Systemen, sodass kein Gerüst nötig ist.

Kontakt

Angebot anfordern

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Am schnellsten geht WhatsApp

Schicken Sie uns zwei, drei Fotos von Raum, Objekt oder Verschmutzung. Damit können wir in den meisten Fällen schon einen belastbaren Preisrahmen nennen – oft noch am selben Tag.

Antwort in der Regel innerhalb weniger Stunden, Mo–Sa 7–19 Uhr. Besichtigung und Angebot sind kostenlos und unverbindlich.

Sagen Sie uns, worum es geht – Sie hören noch heute von uns

Ein Anruf oder eine WhatsApp mit ein paar Fotos genügt. Besichtigung und Festpreisangebot sind kostenlos.

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