Treppenhausreinigung für Hausverwaltungen, WEG und Eigentümer
Treppen, Podeste, Geländer, Briefkastenanlage und Kellergang – im festen Turnus, vom selben Team, mit dokumentierten Einsätzen. Damit im Haus Ruhe herrscht und die Betriebskostenabrechnung sauber bleibt.
Der häufigste Streitpunkt im Mehrfamilienhaus – und der am leichtesten zu lösende
Kaum ein Thema erzeugt in Mehrfamilienhäusern so viel Ärger wie der Putzplan. Entweder hält sich jemand nicht daran, oder es ist unklar, wer den Keller macht, oder die Partei im Erdgeschoss findet, dass sie für die vierte Etage nicht zuständig ist. Ein Reinigungsdienst löst das Problem in einem Schritt – und die Kosten sind als Betriebskosten grundsätzlich auf die Mieter umlagefähig, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Was wir dafür brauchen, ist Klarheit über den Umfang. Deshalb legen wir vor dem ersten Einsatz schriftlich fest, welche Flächen dazugehören: Treppenläufe und Podeste, Handläufe und Geländer, Haustür und Windfang, Briefkastenanlage, Aufzugskabine, Kellerflur, Waschküche, Fahrradraum, Fenster im Treppenhaus und der Bereich rund um die Mülltonnen.
Jeder Einsatz wird dokumentiert. Auf Wunsch hängen wir eine Nachweisliste im Hausflur aus, in die das Datum eingetragen wird – das beruhigt Mieter, die sonst gern behaupten, es sei wochenlang niemand da gewesen.

Mehrere Objekte, eine Rechnung
Hausverwaltungen bekommen bei uns eine Sammelrechnung mit Aufschlüsselung je Objekt und Wirtschaftseinheit – so lässt sich das direkt in die Betriebskostenabrechnung übernehmen.
Was wir im Treppenhaus machen
Treppen und Podeste
Kehren, feucht wischen, Ecken und Kanten mit der Hand. Bei Steinböden mit auf den Belag abgestimmtem Reiniger.
Geländer und Handläufe
Feucht abwischen, bei Bedarf desinfizieren. Auch Streben und Zwischenräume, die beim schnellen Durchwischen liegen bleiben.
Eingangsbereich und Briefkästen
Haustür, Klingelanlage, Windfang, Fußmatte, Briefkastenanlage außen und die Ablage für unadressierte Werbung.
Aufzug
Kabinenboden, Spiegel, Bedienelemente und Türlaufschienen – die Schienen sind der Punkt, den fast alle vergessen.
Keller und Nebenräume
Kellerflure, Waschküche, Trockenraum und Fahrradkeller nach vereinbartem Turnus, meist monatlich.
Mülltonnenbereich
Standplatz kehren, Tonnen an- und abstellen zum Abfuhrtermin, auf Wunsch Reinigung der Tonnen selbst.
Wie oft muss ein Treppenhaus gereinigt werden?
Eine gesetzliche Frequenz gibt es nicht. Üblich und praxiserprobt sind: bei bis zu sechs Parteien alle 14 Tage, ab sechs Parteien wöchentlich, bei Häusern mit Gewerbeeinheiten, Publikumsverkehr oder Aufzug zweimal pro Woche. Im Winter kommt der Bereich vor der Haustür häufiger dran, weil Streusalz und Nässe hereingetragen werden. Fenster im Treppenhaus werden üblicherweise zwei- bis viermal im Jahr gereinigt, Keller monatlich.
Ist die Treppenhausreinigung umlagefähig?
Ja, die Kosten für die Gebäudereinigung gehören zu den Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung und können auf Mieter umgelegt werden, sofern der Mietvertrag eine entsprechende Regelung enthält. Wichtig ist eine nachvollziehbare Rechnung mit Angabe des Objekts, des Zeitraums und des Leistungsumfangs – genau so stellen wir sie aus. Für die juristische Bewertung Ihres konkreten Mietvertrags fragen Sie bitte einen Anwalt oder Ihren Verwalterverband; wir liefern die Unterlagen, nicht die Rechtsberatung.
Winterdienst und Zusatzleistungen
Die Räum- und Streupflicht liegt beim Eigentümer und wird häufig auf Mieter übertragen – funktioniert in der Praxis aber selten zuverlässig. Wir übernehmen den Winterdienst für die Objekte, die wir ohnehin betreuen: räumen und streuen zu den ortsüblichen Zeiten, mit dokumentierten Einsätzen. Das ist im Haftungsfall entscheidend, weil Sie nachweisen müssen, dass geräumt wurde. Ebenfalls möglich: Pflege der Außenanlagen, Rasenschnitt und Heckenschnitt in derselben Tour.
Objektwechsel – auch mitten im Jahr
Wenn der bisherige Dienstleister nicht liefert, muss der Wechsel nicht bis zum Jahreswechsel warten. Wir übernehmen Objekte kurzfristig, gehen sie einmal gründlich durch (Startreinigung) und steigen danach in den vereinbarten Turnus ein. Die Startreinigung berechnen wir separat, weil sie erfahrungsgemäß deutlich aufwendiger ist als ein normaler Einsatz.
Was Treppenhausreinigung kostet
| Faktor | Wirkung auf den Preis | Hinweis |
|---|---|---|
| Anzahl Etagen und Stufen | wichtigster Einzelfaktor | wird bei der Besichtigung gezählt |
| Turnus | höhere Frequenz, geringerer Einzelpreis | wöchentlich meist günstiger je Einsatz |
| Bodenbelag | Naturstein aufwendiger als Fliese | beeinflusst Mittel und Zeit |
| Zusatzflächen | Keller, Waschküche, Fahrradraum | meist im Monatsturnus |
| Aufzug vorhanden | Kabine und Schienen zusätzlich | kleiner Aufschlag |
| Winterdienst | saisonale Pauschale | November bis März |
Wir rechnen entweder pro Einsatz oder als Monatspauschale ab – je nachdem, was für Ihre Betriebskostenabrechnung praktischer ist.
So übernehmen wir ein Objekt
Begehung
Wir zählen Stufen, erfassen Flächen und Nebenräume und klären den Zugang.
Angebot mit Leistungsliste
Sie sehen genau, welche Fläche in welchem Turnus gereinigt wird – und was es kostet.
Startreinigung
Einmalig gründlich, damit alle folgenden Einsätze auf einem sauberen Stand aufsetzen.
Fester Turnus mit Nachweis
Dokumentierte Einsätze, auf Wunsch mit Aushang im Hausflur.
Was Hausverwaltungen bei uns bekommen
Wir betreuen mehrere Objekte für dieselben Verwaltungen. Das sind die Punkte, auf die es dabei ankommt:
- Ein fester Ansprechpartner für alle Objekte
- Sammelrechnung, aufgeschlüsselt je Wirtschaftseinheit
- Dokumentierte Einsätze für die Betriebskostenabrechnung
- Kurzfristige Übernahme bei Dienstleisterwechsel
- Winterdienst mit Nachweis in derselben Hand
- Sonderreinigungen nach Mieterwechsel oder Wasserschaden
- Erreichbarkeit auch samstags
- Fotodokumentation nach Sonderreinigungen

In diesen Städten sind wir regelmäßig unterwegs
Kurze Anfahrt heißt schnellere Termine und niedrigere Kosten für Sie. Klicken Sie Ihre Stadt an – dort steht, was wir dort konkret machen.
Ebenfalls im Einsatzgebiet ohne Aufpreis: Datteln, Waltrop, Castrop-Rauxel, Oer-Erkenschwick, Dorsten und Gladbeck. Weiter entfernt? Fragen Sie trotzdem – bei größeren Aufträgen kommen wir auch dorthin.
Fragen zur Treppenhausreinigung
Können die Kosten auf die Mieter umgelegt werden?
Kosten der Gebäudereinigung zählen zu den Betriebskosten und sind grundsätzlich umlagefähig, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Wir stellen die Rechnung objektbezogen und mit Leistungszeitraum aus, damit sie in die Abrechnung übernommen werden kann.
Übernehmen Sie auch den Winterdienst?
Ja, für Objekte, die wir ohnehin betreuen. Wir räumen und streuen zu den ortsüblichen Zeiten und dokumentieren jeden Einsatz – das ist im Haftungsfall der entscheidende Punkt.
Was passiert, wenn Mieter sich beschweren?
Dann rufen Sie an und wir gehen der Sache nach. Wenn wirklich etwas nicht gemacht wurde, arbeiten wir nach, ohne dass Sie diskutieren müssen. Die dokumentierten Einsätze helfen dabei, Beschwerden einzuordnen, die sich auf Erinnerung stützen.
Wie schnell können Sie ein Objekt übernehmen?
In der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen nach der Begehung. Bei Ausfall des bisherigen Dienstleisters versuchen wir es schneller – sagen Sie uns einfach die Frist.
Reinigen Sie auch Fenster im Treppenhaus?
Ja, üblicherweise zwei- bis viermal jährlich im Rahmen des Vertrags. Bei hohen Treppenhausfenstern arbeiten wir mit Teleskop-Systemen, sodass kein Gerüst nötig ist.
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- Erreichbarkeit
Mo–Sa 7:00–19:00 Uhr
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Schicken Sie uns zwei, drei Fotos von Raum, Objekt oder Verschmutzung. Damit können wir in den meisten Fällen schon einen belastbaren Preisrahmen nennen – oft noch am selben Tag.
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